Bewerbungsfrist für die Zulassung
zum Masterstudiengang ist jeweils
der 15.07. bzw. der 15.01. eines jeden Jahres.
Die
Bewerbungsanschrift ist der Zulassungsordnung zu entnehmen.
Aufnahmevoraussetzung für den Masterstudiengang Production
Engineering
I - dreisemestrig, ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 210 Credit Points.
Aufnahmevoraussetzung für den Masterstudiengang Production Engineering II - viersemestrig, ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Credit Points.
Regelwerke
Prüfungsordnung. Nach der Genehmigung durch den Senator für Bildung und Wissenschaft gilt für Studienanfänger ab dem Wintersemester 09/10 des Master-Studiengangs die nachstehende Prüfungsordung.
Aufnahmeordnung. Die Aufnahmeordung regelt die Voraussetzungen zum Masterstudium. Dies ist neben anderen Bedingungen wie in der Aufnahmeordnung beschrieben ein (Bachelor-) Abschluss in einem Erststudium in folgenden oder als gleichwertig anerkannten Fächern:
Die Aufnahme des Studiums ist im Sommer- sowie im Wintersemester
möglich. Die Bewerbung erfolgt über das Sekretariat für Studierende der Universität Bremen.
Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren für unseren Masterstudiengang finden Sie auf dieser Webseite:
http://www.uni-bremen.de/master.html
Beachten Sie, dass bei der Bewerbung die von Ihnen gewählte Vertiefungsrichtung angegeben werden muss!