Liebe Studierende im Fachbereich Produktionstechnik, an dieser Stelle beantworten die Fachbereichsleitung, die Prüfungsämter und das Studienzentrum ab sofort Ihre fachbereichsspezifischen Fragen zum Umgang mit dem Corona-Virus (COVID-19). Bitte informieren Sie sich regelmäßig über den aktuellen Stand. Vielen Dank für Ihre Kooperationsbereitschaft und Ihr Verständnis.

Fragen und Antworten aus dem Fachbereich Produktionstechnik: www.fb4.uni-bremen.de/FAQ_corona.html
Fragen und Antworten für Bewerber_innen und Erstsemester 2020/21: www.fb4.uni-bremen.de/FAQ_erstsemester.html
Infos, Fragen und Antworten aus der Universität Bremen: www.uni-bremen.de/informationen-zur-corona-pandemie

Bewerbung zum Winter Semester 20/21

Sofern Sie aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen kein Praktikum absolvieren konnten, entfällt diese Bedingung und eine Immatrikulation kann auch ohne den Nachweis eines Vorpraktikums erfolgen. In diesem Fall wenden Sie sich nach der Immatrikulation unbedingt an den/die Praktikumsbeauftragte Ihres Studiengangs.

Abschlussarbeiten

Stellen Sie bitte einen Antrag auf vorzeitigen Beginn (digital-formlos mit Begründung) an Ihr zuständiges Prüfungsamt, so dass hier der Prüfungsausschuss über eine Zulassung entscheiden kann. Bitte überlegen Sie mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in im Vorfeld, wie in der aktuellen Lage die Durchführung sichergestellt werden kann und legen Sie dies für den Prüfungsausschuss bei.

Die SuUB arbeitet zur Zeit (Stand Juli 2020) in einem Notbetrieb. Die meisten Dienste sind jedoch eingeschränkt verfügbar. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der SuUB.

Grundsätzlich ja, aber aufgrund der aktuellen Lage raten wir dringend dazu, im Vorfeld sowohl mit dem Unternehmen als auch dem Betreuenden abzustimmen, wie verfahren wird, falls im Verlauf der Bearbeitungszeit weitere Maßnahmen getroffen werden (müssen).

Ja, die Fachgebiete können dies erlauben und entsprechende Hygienekonzepte erstellen. Stimmen Sie bitte direkt mit dem/der Betreuer*in ab, unter welchen Bedingungen auch zeitlicher Art dies möglich ist.

Gemäß Eilentscheid des Rektors vom 23.3.2020 kann eine videogestützte mündliche Prüfung stattfinden, sofern alle Mitglieder der Prüfungskommission diesem Vorgehen schriftlich (per Mail) zustimmen und die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Ein Identitätscheck durch Vorzeigen eines Ausweisdokuments zu Beginn der Prüfung muss zwingend erfolgen.

Die Anmeldung kann auch weiterhin in digitaler Form an das für den jeweiligen Studiengang zuständige dezentrale Prüfungsamt des FB04 geschickt werden. Es müssen alle Unterschriften der Prüfenden auf dem Formular vorhanden sein und die Antragstellung muss über den Uni-Account eines Betreuers eingereicht werden.

Gemäß Beschluss Nr. 9055 des Akademischen Senats am 16.12.2020 gilt eine Verlängerung der Abgabefrist. Bei einer Bachelor- bzw. Masterarbeit, deren Bearbeitungszeitraum vollständig oder teilweise zwischen dem 16.12.2020 und dem 11.01.2021 liegt oder in diesem Zeitraum beginnt, wird die Abgabefrist um einen Monat verlängert. Eine weitere Verlängerung ist auf begründeten individuellen Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss möglich. Bei einer Verlängerung des landesweiten Lockdowns wird eine erneute Entscheidung bzgl. einer Verlängerung gefällt.

Bei einer Abgabe in gedruckter Form kann die Arbeit entweder per Post an die Anschrift des Prüfungsamtes versandt oder in den neuen großen schwarzen Außenbriefkasten am Haupteingang des FZB, für Berufliche Bildung und Space Engineering den Briefkasten des ITB´s Am Fallturm 1 neben Eingang B, eingeworfen werden. Sollte die Abgabe in gedruckter Form nicht möglich sein, übersenden Sie die Arbeit bitte als PDF ohne Passwortschutz an folgende Adressen: wingptpa@uni-bremen.de oder ptpa@uni-bremen.de oder sysengpa@uni-bremen.de oder spaceeng-pruefungsamt@uni-bremen.de oder baberbil-pruefungsamt@uni-bremen.de sowie in CC an beide Prüfer*innen (nicht in getrennten Mails!)

Benennen Sie die Dateien wie folgt:
BA_Fach_Nachname_Matrikelnummer (Beispiel: BA_Produktionstechnik_Mustermann_123456.pdf) bzw.
MA_Fach_Nachname_Matrikelnummer(Beispiel: MA_Produktionstechnik_Mustermann_123456.pdf)

Für externe Abschlussarbeiten gelten dieselben Regelungen wie für andere Abschlussarbeiten (siehe vorherige Frage)

lfd. Prüfungen, letzter Versuch

Der Akademische Senat der Universität Bremen hat für diesen Fall folgende Regelung beschlossen: Die §§ 21 „Fristen für die Wiederholung von Prüfungen“ AT BPO und AT MPO werden in Absatz 1 um folgenden Satz 5 ergänzt: „Für das Sommersemester 2020 sowie das Wintersemester 2020/21 wird die in Satz 1 genannte Frist unterbrochen.“ Das heißt die Frist für die Semesterzählung wird unterbrochen, sofern eine Prüfung nicht angetreten wird.

Ja, die Lehrenden sind gehalten, in Absprache mit den Studierenden Lösungen zu entwickeln. Bitte sprechen Sie die Lehrenden per Mail an.

Prüfungen

Bis zum 20. April finden an der Universität keine Prüfungen mit Präsenzpflicht statt. Wenn Sie frühzeitiger eine mündliche Prüfung ablegen müssen oder wollen, kontaktieren Sie bitte Ihre Prüfer*innen mit einer kurzen Begründung für Ihren Wunsch. Sofern die technischen Voraussetzungen zur Verfügung stehen und alle Mitglieder der Prüfungskommission schriftlich (z. B. per Mail) einer videogestützten Prüfung zustimmen, kann eine mündliche Prüfung stattfinden.

Nein, die Frist für die Abmeldung von Prüfungen war am 31.01.2021 und wurde nicht geändert.

Gemäß Beschluss des Akademischen Senats der Uni Bremen ergibt sich folgende Änderung: Die §§ 21 „Fristen für die Wiederholung von Prüfungen“ AT BPO und AT MPO werden in Absatz 1 um folgenden Satz 5 ergänzt: „Für das Sommersemester 2020 sowie das Wintersemester 2020/21 wird die in Satz 1 genannte Frist unterbrochen.“

Planungen Wintersemester

Semesterbeginn ist nach wie vor der 1. Oktober Der Beginn der Lehrveranstaltungen wurde auf den 2. November 2020 verschoben. Das Ende der Lehrveranstaltungen verschiebt sich dementsprechend auf den 19. Februar 2021.

Die Planungen gingen von einem hybriden Semester aus, d. h. es sollte sowohl digitale Lehrangebote als auch vereinzelt Präsenzveranstaltungen unter den gegebenen Hygieneauflagen geben. Pandemiebedingt wechselte die Universität Bremen in den digitalen Modus. Siehe auch Informationen für Studierende: www.uni-bremen.de/informationen-zur-corona-pandemie/fragen-antworten/informationen-fuer-studierende

Dies ist abhängig von den laufenden Entwicklungen und den Bestimmungen der jeweiligen Partnerhochschulen. Bitte halten Sie sich über das International Office über aktuelle Bekanntmachungen und Hinweie auf dem Laufenden.

Labor-Veranstaltungen können in der aktuellen Situation nur eingeschränkt angeboten werden. Sie können ersatzweise eine andere Veranstaltung belegen, sollte dies dringend erforderlich sein. Welche Veranstaltungen hierfür in Frage kommen stimmen Sie bitte mit den Studiengangsverantwortlichen ab.

Masterbewerbung / Masterübergang

Bitte berücksichtigen Sie dazu die Hinweise, die Ihnen vom Sekretariat für Studierende (SfS) im MOIN Portal und auf Ihrem Zulassungsbescheid bereitgestellt werden und erkundigen sich im Zweifelsfall beim SfS unter master@uni-bremen.de

Die Unterlagen müssen zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn beim Sekretariat für Studierende (SfS) eingereicht werden. Immer aktualisierte Semesterzeiten finden Sie hier: https://www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/semesterzeiten

Nach den uns vorliegenden Informationen werden aktuell praktikable Lösungen für die Universität erarbeitet. Diese werden nach der Entscheidung auf der Homepage veröffentlicht. www.uni-bremen.de/corona

Sonstiges

Der reguläre Termin zur Rückmeldung für das Sommersemester ist der 15. Februar, bei Neu-Immatrikulationen gilt der im Zulassungsbescheid genannte Termin.

Es sollen sich keine Nachteile für Bezieher*innen von BAföG ergeben. Bitte beachten Sie dazu die jeweils aktuellen Informationen unter https://www.bafög.de

Mithilfe des VPN-Dienstes des Zentrums für Netze (ZFN) können autorisierte Nutzer auch von außerhalb auf die zugangsbeschränkten elektronischen Ressourcen der Bibliothek zugreifen. Für Nutzer aus dem Bereich der Universität Bremen ist ein Nutzerkonto beim ZFN erforderlich. Weitere Infos finden Sie hier .